Notbremse /Infektionsschutzgesetz 
Freitag, April 23, 2021, 09:47 - Sonstiges
Jeden Tag rufen besorgte Freunde und Kunden an und fragen, wie es uns geht und ob wir geöffnet haben.

Wir haben ganz regulär geöffnet


Hier der Auszug aus dem Infektionsschutzgesetz ("Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite") §1 Abs.3:
Die Öffnung von Ladengeschäften und Märkten mit Kundenverkehr für Handelsangebote ist untersagt; wobei der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermartung, ebenso [...] Gartenmärkte [...] ausgenommen sind.


Da Baumärkte geschlossen werden, gehen wir von einem "Run" auf unseren Laden ab Samstag aus. Wenn es irgendwie möglich ist, kommt zu den Randzeiten ...

Viele Grüße aus der Innenstadt,
Euer

𝕾𝖆𝖒𝖊𝖓 𝕬𝖓𝖉𝖗𝖊𝖆𝖘
Team

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