Montag, Februar 24, 2020, 11:20 - Sonstiges
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Einfache Frühbeet Heizung
Gehölzschnitt nur bis zum 1. 3. - Bundesnaturschutzgesetz
§39(5) Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen
Wolle als Dünger
Und noch ein schönes Bild, damit es nicht so langweilig ist :)
Euer 𝕾𝖆𝖒𝖊𝖓 𝕬𝖓𝖉𝖗𝖊𝖆𝖘 Team